Begriffe, die in Energieberatung, Angeboten und Förderbescheiden rund um die Fassade immer wieder auftauchen – kurz erklärt und so formuliert, wie sie in unseren Ratgebern verwendet werden.
- Abnahme
- Förmliche Entgegennahme der fertigen Leistung, am besten mit Protokoll. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängel; bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt sie nach § 634a BGB fünf Jahre.
- Aufschiebende oder auflösende Bedingung
- Vertragsklausel, die den Handwerkervertrag an die Förderzusage knüpft. Ohne eine solche Bedingung und das voraussichtliche Ausführungsdatum im Vertrag gibt es nach den BAFA-Regeln keinen Zuschuss.
- BEG EM
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Über sie fördert das BAFA unter anderem die Dämmung der Außenwand mit einem Zuschuss; die Richtlinie wurde 2026 neu gefasst.
- Dämmputz
- Putz mit dämmenden Zuschlägen. Er trägt nur gering bis mittel auf und ist bei unebenen Altbauwänden praktikabel, hat aber eine begrenzte Dämmwirkung je Zentimeter.
- Energieeffizienz-Experte
- Fachperson aus der von der dena betriebenen Energieeffizienz-Expertenliste. Für die Förderung der Fassadendämmung ist ein solcher Experte Pflicht; er bestätigt unter anderem, dass das gewählte System den geforderten U-Wert erreicht.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- Seit Juli 2026 der Name des früheren Gebäudeenergiegesetzes. Für die Fassade maßgeblich sind § 36 und Anlage 7, die bei Dämmung oder Putzerneuerung außen einen Höchstwert von U = 0,24 W/(m²·K) für Wohngebäude vorsehen.
- Innendämmung
- Dämmung auf der Raumseite der Außenwand. Die Ansicht der Fassade bleibt erhalten, bauphysikalisch ist sie aber anspruchsvoll, weil sich der Taupunkt in die Wand verschiebt – ohne Feuchteschutznachweis sollte niemand innen dämmen.
- iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
- Ergebnis einer geförderten Energieberatung, das die Maßnahmen am ganzen Haus in eine sinnvolle Reihenfolge bringt. Ein vorhandener iSFP verdoppelt bei der BAFA-Förderung die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben und bringt einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Teil oberhalb der Grundgrenze.
- Kerndämmung
- Dämmstoff, der in die Luftschicht zweischaliger Wände eingeblasen wird. Die Ansicht bleibt unverändert; entscheidend sind der Zustand der Vorsatzschale und der Schlagregenschutz.
- Steuerermäßigung nach § 35c EStG
- Alternative zum Zuschuss für selbst genutzte Häuser, die älter als zehn Jahre sind: 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerermäßigung aus.
- U-Wert
- Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m²·K): Er gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Bauteil je Grad Temperaturunterschied verloren geht. Je kleiner, desto besser gedämmt. Für den BAFA-Zuschuss muss die gedämmte Außenwand U ≤ 0,20 W/(m²·K) erreichen, bei Baudenkmälern 0,45.
- Umfeldmaßnahmen
- Arbeiten, die zur geförderten Dämmung notwendig sind, etwa Gerüst, Baustoffuntersuchungen, Putz- und Malerarbeiten oder Entsorgung. Sie zählen bei der BAFA-Förderung zu den förderfähigen Ausgaben.
- Vorgehängte hinterlüftete Fassade
- Dämmung zwischen einer Unterkonstruktion, davor eine Bekleidung aus Holz, Faserzement, Metall oder Naturstein mit Luftschicht. Feuchte kann über die Hinterlüftung abziehen, der Aufbau ist meist der dickste aller Systeme.
- Wärmebrücke
- Stelle, an der Wärme schneller nach außen abfließt als in der umgebenden Fläche – typisch an Laibungen, Rollladenkästen, Balkonplatten und Sockeln. Werden Fenster und Fassade nicht aufeinander abgestimmt erneuert, entsteht an der Laibung leicht eine neue Wärmebrücke.
- Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS)
- Dämmplatten, die auf die Wand geklebt und je nach Untergrund gedübelt werden, mit Armierungsschicht, Gewebe und Oberputz. Verbreitet und erprobt, braucht aber Platz an Laibungen, Dachüberstand und Sockel; bei brennbaren Dämmstoffen gelten die Brandschutzvorgaben der Zulassung.
- Wärmedämmbeschichtung (dünnschichtig)
- Beschichtung im Millimeterbereich, die gerollt oder gespritzt wird und Maße und Ansicht der Fassade kaum verändert. Die Anbieter erklären die Wirkung meist über veränderte Oberflächeneigenschaften statt über Dämmstoffdicke; ob sie im Einzelfall die Anforderungen aus Gesetz oder Förderung nachweisbar erfüllt, prüft der Energieeffizienz-Experte.
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